Fahrplan-Wechsel bei URh
Am Montag, 13. September, wechseln die Kursschiffe der Schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein in den Herbst-Fahrplan.
Noch drei bis viel Mal täglich sind die URh-Motorschiffe zwischen Kreuzlingen und Schaffhausen unterwegs. Sie finden den Herbstfahrplan hier.
Bordgastronomie auf URh-Schiffen
- NEU: Ab 13. September 2021 gilt die 3G-Zertifikatspflicht für den ausgeschilderten Restaurautbereich auf dem Schiff. Bringen Sie Ihr gültiges Covid-Zertifikat und einen Personalausweis mit.
- Bis an den Tisch sind Masken zu tragen, am Tisch selbst gilt keine Maskenpflicht.
- Für Take-Away und Konsumation auf dem Oberdeck (Terrasse) gilt keine Zertifikatspflicht.
- Es können auch Schiffs-Picknicks vorbestellt werden. Mehr dazu hier.
- Für Brunch- und Fondue-Schifffahrten gilt die 3G-Zertifikatspflicht. Mehr zu den Brunch-Schiffen und zu den Fondue-Fahrten.
Maskentragpflicht
- Maskenpflicht auf Schiffsdecks und an Landestellen aufgehoben. Im Freien müssen keine Masken mehr getragen werden.
- Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG): Bei nicht einhalten der Abstände (1,5 m) auf den Schiffsdecks bleibt die Empfehlung eine Maske zu tragen.
- Bei Bewegung in Innenräumen gilt die Maskenpflicht für Passagiere über 12 Jahre (Bspw. Gang zur Toilette). Keine Ausnahme für geimpfte oder genesene Personen.
Extrafahrten / Schiffs-Charter
- Ab 13. September 2021 gilt 3G-Zertifikatspflicht für alle auf den URh-Schiffen stattfindenden Veranstaltungen.
Schiffsreisen mit Grenzübertritt
(Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bzw. der Bundesrepublik Deutschland, mehr Infos hier)
- In Baden-Württemberg gilt seit 13. Mai 2021 die sogenannte 24-Stunden-Regelung wieder ohne Einschränkungen, sodass eine quarantänefreie Einreise und Rückreise immer möglich ist.
- Quarantänefreie Ein- und Ausreise für Schweizer und Deutsche auf beiden Seiten des Untersees und Rheins möglich.
- Es gilt die landeseigene Verordnung